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Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zu restlosen Bezahlung und bis zur Erfüllung
unserer sämtlichen Ansprüche gegenüber dem
Besteller unser Eigentum. Wir sind auf Verlangen des Kunden
zur Rückübertragung bzw. Freigabe der Sicherung
verpflichtet, soweit der Wert der uns gegebenen Sicherungen
die Höhe unserer Forderungen insgesamt um mehr als 10
% übersteigt. Der Besteller darf die gelieferten Waren
nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter
veräußern. Die aus der Weiterveräußerung
oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde entstehenden Forderungen
tritt er bereits jetzt an uns zur Sicherung ab. Er ist ermächtigt,
die abgetretenen Forderungen so lange einzuziehen, wie er
seiner Zahlungspflicht uns gegenüber vertragsgemäß
nachkommt. Zu anderen Verfügungen über Vorbehaltsware,
insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen,
ist der Besteller nicht berechtigt. Etwaige Zugriffe Dritter
in die Vorbehaltsware oder in die im voraus abgetretenen Forderungen
hat der Besteller uns unverzüglich unter Übergabe
der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu melden.
Etwaige Interventionskosten gehen zu Lasten des Bestellers.
Solange Stefan Bihn Computer-Systeme, -Service & Support
Eigentumsrechte aus dem Kaufvertrag hat, ist sie oder ihr
Beauftragter berechtigt, sich jederzeit von dessen Vorhandensein
und Zustand zu überzeugen. Zu diesem Zweck hat der Besteller
freien Zutritt zu dem Aufbewahrungsraum zu gewähren.
Auf Verlangen der Stefan Bihn Computer-Systeme, -Service &
Support ist der Besteller verpflichtet, die Ware für
die Dauer des Eigentumsvorbehaltes auf seine Kosten gegen
Beschädigung, Zerstörung oder Verlust zu versichern.
Bei Zugriffen Dritter auf die Ware hat der Besteller die Stefan
Bihn Computer-Systeme, -Service & Support unverzüglich
zu benachrichtigen. Der Besteller hat die Liefergegenstände
bis zur Übergabe des Eigentums auf ihn in dem Zustand
zu erhalten, in dem sie geliefert wurden und für jede
Veränderung, Beschädigung und gegen Verlust einzustehen.
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