|
5)
|
Preise und Zahlungen
Maßgebend für die Preisberechnung ist der am Tage
der Lieferung oder Leistung gültige Preis zuzüglich
der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern keine abweichende
Preisvereinbarung getroffen worden ist. Die Abnahme von Schecks
erfolgt nur zahlungshalber. Die Kosten der Einziehung trägt
der Käufer. Bei einem Bestellwert unter € 150, berechnet
Stefan Bihn Computer-Systeme, -Service & Support einen
Mindermengenzuschlag von € 15. Wir nehmen nur bei entsprechender
Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß
versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über
Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich
der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über
den Gegenwert verfügen können. Unsere Forderungen
werden dann unabhängig von der Laufzeit etwaiger eingenommen
und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die
Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt
werden, die eine Kreditwürdigkeit des Kunden zweifelhaft
erscheinen lassen. Bei Zahlungsverzug sind unabhängig
von der Geltendmachung weiteren Verzugsschadens-/ Verzugszinsen
zu zahlen. Ab Fälligkeit werden bankübliche Zinsen
erhoben.
|